
Ihr engagiert Euch in einer anerkannten Jugendgruppe und möchtet dafür eine Fahrten- oder Sachförderung nutzen? Dann unbedingt weiterlesen!
Ihr plant eine Gruppenfahrt?
Ihr möchtet Verbrauchsmaterialien, z.B. Bastelmaterial für Eure Jugendarbeit anschaffen?
Ihr wollt z.B. einen neuen Kühlschrank für den Gruppenraum kaufen oder Zelt- und Lagermaterial reparieren lassen?
Ihr braucht einen Gruppenraumzuschuss?
Ihr plant eine Fortbildungsveranstaltung für Gruppenleiter*innen und hättet gern eine finanzielle Unterstützung?
Das ehrenamtliche Engagement von Jugendgruppen ist uns besonders wichtig!
Daher freuen wir uns, Eure Vorhaben in der Jugendarbeit finanziell zu unterstützen.
Den Rahmen hierfür bildet die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Universitätsstadt Marburg vom 13.04.2015. Hieraus ergeben sich Voraussetzungen, Möglichkeiten und Umfang der Förderungen.
Die Richtlinie zum Nachlesen mit allen Details finden Sie hier:
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Sitz der Jugendgemeinschaft in Marburg
- Anerkennung als förderungswürdige Jugendgemeinschaft
- Abschluss einer Jugendschutzvereinbarung gemäß §72a SGB VIII
Fahrtenförderung
Jugendgruppenfahrten:
- min. zwei Tage bis max. drei Wochen
- min. 6 Teilnehmende im Alter von 6 – 27 Jahren (AHCUNTG! Keine studentischen Gruppen, Schulklassen und Jugendgruppen, die nach ihrem Wesen und dem Verhalten ihrer Mitglieder parteipolitischen Charakter erkennen lassen)
- gefördert werden Teilnehmende mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Marburg
- Förderung in Höhe von 4,00 € pro Teilnehmenden und Verpflegungstag
- Betreuer*innen werden mit einer Förderung von 8,00 € pro Verpflegungstag berücksichtigt (Betreuungsschlüssel 1:7)
Kindertagesfahrten:
- max. 1 Tag
- min. 6 Teilnehmende im Alter von 5 – 14 Jahren
- Förderung in Höhe von 4,00 € pro Teilnehmenden
- Betreuer*innen werden ebenfalls mit einer Förderung von 4,00 € berücksichtigt (Betreuungsschlüssel 1:7)
Bitte sendet uns gemeinsam mit dem Antrag auf Fahrtenförderung eine Teilnehmendenliste mit Namen, Adresse, Alter, Dauer des Aufenthaltes und Unterschrift sowie einen kurzen Fahrtbericht zu.
Den Antrag auf Fahrtenförderung findet ihr hier:
Sachförderung:
- Verbrauchsmaterialien für die Jugendarbeit mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten
- Beschaffung und Reparatur von ausschließlich für die Jugendarbeit genutzten Gerätschaften, Einrichtungsgegenständen sowie Zelt- und Lagermaterial mit bis zu 50 % der Kosten
- Gruppenraumzuschuss je nach Nutzfläche
- Fortbildungsveranstaltungen von Gruppenleiter*innen mit bis zu 50 % der Kosten
Bitte sendet uns gemeinsam mit dem Antrag auf Sachförderung die Rechnungen im Original sowie eine Kopie als Nachweis zu. Die Originale senden wir Euch im Anschluss an die Auszahlung wieder zurück.
Den Antrag auf Sachförderung findet ihr hier:
Bitte sendet uns Eure Anträge auf Fahrten- und Sachförderung bis spätestens 15. November eines Jahres zu. Alle Anträge, die uns bis dahin erreicht haben, werden für die Auszahlung im laufenden Jahr berücksichtigt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jedes Jahr gesammelt Ende November.
Mehr Informationen und Kontakt
Ulrike Agel, Irina Herdt
Ulrike Agel
Tel.: 06421 201-1953
E-Mail: ulrike.agel@marburg-stadt.de
Arbeitsbereiche:
Rechnungswesen, Ermäßigungsanträge, Kostenbescheide
Irina Herdt
Tel.: 06421 201-1513
E-Mail: irina.herdt@marburg-stadt.de
Arbeitsbereiche:
Rechnungswesen, Ermäßigungsanträge, Kostenbescheide
Abschluss der Jugendschutzvereinbarung
Oliver Bein
Oliver Bein
Tel.: 06421 201-1419
E-Mail: oliver.bein@marburg-stadt.de
Arbeitsbereiche:
Freizeiten, Jugendschutz, Boys’Day