Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks der Universitätsstadt Marburg

  1. Unsere Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche, die ihren Erstwohnsitz in Marburg haben und mindestens sechs Jahre alt sind.
  2. Unsere Ferienbetreuungsangebote richten sich an Kinder, die eine Grundschule besuchen. Für Kinder, die eine Grundschule besuchen, die am Pakt für den Ganztag teilnimmt, sind pro Kind im Jahr vier Betreuungswochen möglich – bei freien Plätzen gegebenenfalls auch mehr.
  3. Die Anmeldungen für alle Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks sind grundsätzlich ganzjährig möglich.
  4. Die erste Vergabe für Plätze in den Ferienangeboten findet an nachfolgenden Stichtagen statt:
    • Für alle Ferienbetreuungen und Ferienkurse: 31. Januar
    • Für alle Oster-Freizeiten: 31. Januar
    • Für alle anderen Freizeiten (Sommer bis Winter): 28. Februar
  5. Anmeldungen, die bis zu den jeweiligen Stichtagen eingehen, werden gleichrangig behandelt. Anmeldungen, die nach den oben genannten Stichtagen eingehen werden – sofern freie Plätze vorhanden sind – in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Bei überbuchten Angeboten werden Wartelisten geführt.
  6. Für alle anderen Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks (z.B. Spielzeugbörse, Mädchencafé-Workshops, Kinderclub-Projekte, etc.) gibt es keine festen Stichtage, sondern individuelle Anmeldefristen, die der Homepage der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks zu entnehmen sind.
  7. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien:
    1. Eingang der Anmeldung, sofern die Anmeldung nach den oben genannten Stichtagen erfolgt
    2. Besuch der Grundschulen Marbach, Erich-Kästner-Schule, Waldschule Wehrda, Emil-von-Behring-Schule – Pakt für den Ganztag (nur bei Ferienbetreuung)
    3. Geschwisterkinder
    4. Inhaber*innen des MarburgPasses
    5. Alleinerziehend
    6. Beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig
    Überschreitet die Nachfrage das Platzangebot bei der ersten Vergabe, behalten wir uns das Losprinzip vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, bei der Vergabe der Plätze nach pädagogischen Gesichtspunkten zu entscheiden. Das gleiche Verfahren gilt für das Verteilen von Wartelistenplätzen.
  8. Bei Überbuchungen behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Alternative anzubieten, welche möglicherweise einen alternativen Standort einschließt.
  9. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Alternative anzubieten oder abzusagen.
  10. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht.
  11. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung mit allen Zahlungsinformationen vor Beginn der Angebote. Anträge auf Ermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Teilnahmebeitrags sind unter Nennung der MarburgPass-Nummer sofort mit der Anmeldung zu stellen. Alternativ ist ein Ermäßigungsantrag mit den notwendigen Unterlagen (z.B. vom Kreis-Job-Center) mit der Anmeldung einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen wird der volle Beitrag berechnet. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
  12. Rücktritt und Stornierung
    1. Abmeldung bei Ferienbetreuungen und Ferienkursen sowie Angeboten des Jugendbildungswerks: Die Abmeldung eines zugesagten Platzes muss in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen. Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu vier Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung / des Angebotes des Jugendbildungswerks möglich. Erfolgt die Abmeldung weniger als vier Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung / des Angebotes des Jugendbildungswerkes,wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Kann ein Kind / ein(e) Jugendliche(r) krankheitsbedingt nicht an einer Ferienbetreuung / Angebot des Jugendbildungswerks teilnehmen, wird der Teilnahmebeitrag nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Wenn das Angebot bereits begonnen hat, kann keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgen. Wir bitten darum, eventuelle Abmeldungen auch dann vorzunehmen, wenn Sie wissen, dass Ihr Kind nicht mehr als zwei Tage in einer Woche an dem Angebot teilnehmen kann, um anderen Kindern/Jugendlichen auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen. Die Vergabe der Wartelistenplätze erfolgt ausschließlich durch den Fachdienst Jugendförderung.
    2. Abmeldung von Kindern/Jugendlichen bei Freizeiten: Die Abmeldung eines zugesagten Platzes muss in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen. Bei Abmeldung werden pauschalierte Stornokosten fällig. Der/die Teilnehmende hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass eine anderweitige Besetzung des Platzes möglich war. Stornokosten fallen an, soweit der Platz nicht durch eine*n andere*n Teilnehmenden nachbesetzt werden konnte. Die Stornokosten werden pro Person nach den Prozentsätzen vom Teilnahmebeitrag berechnet und dies unabhängig von der Rechnungstellung und von einer eventuellen Warteliste. Die Stornokosten erfolgen in folgenden Abstufungen: Osterferien: 50 % ab 01.03., 100 % ab 15.03.
      Sommerferien:
      50 % ab 01.06., 100 % ab 15.06.
      Herbstferien:
      50 % ab 01.09., 100 % ab 15.09
      Winterferien:
      50 % ab 01.11., 100 % ab 15.11 Ein Attest berechtigt nicht zu einer kostenfreien Abmeldung von der gebuchten Freizeit. Die Vergabe der Wartelistenplätze erfolgt ausschließlich durch den Fachdienst Jugendförderung.
    3. Abmeldung von Kindern/Jugendlichen bei allen sonstigen Angeboten der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks: Bei allen sonstigen Angeboten der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks (z.B. Spielzeugbörse, Mädchencafé-Workshops, Kinderclub-Projekte, etc.) bitten wir grundsätzlich um Abmeldung, damit ein*e Nachrücker*in informiert werden kann. Der Teilnahmebeitrag kann nur dann erstattet werden, wenn uns eine Abmeldung in Textform (per Post oder E-Mail) sowie ein ärztliches Attest vorliegen und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.
  13. Versicherungsschutz
    Ein ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht,- Kranken, Unfallversicherung) wird vorausgesetzt. Im Übrigen empfehlen wir für unsere Freizeiten Reisegepäck-, Reiserücktritt-, Reiseabbruch und Auslandskrankenversicherung inklusive Reiserücktransport. Diese sind von den Teilnehmenden selbst abzuschließen. Die entstehenden Kosten werden nicht übernommen. Wir bieten keine Zusatz-Haftpflichtversicherung an. Wir empfehlen allen Teilnehmenden die Bekleidung und mitgeführte Ausstattung einfach und zweckmäßig zu halten und diese mit dem vollständigen Namen des/der Teilnehmenden zu versehen. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter außerhalb oder über den bestehenden Versicherungsschutz hinaus besteht – insbesondere auch bei verloren gegangener Bekleidung und/oder Wertgegenständen – nicht.
  14. Wir behalten uns Programmänderungen oder Absagen (Orte, Uhrzeiten, geringe Anmeldezahlen, etc.) nach pädagogischen, organisatorischen sowie haushaltsbedingten Notwendigkeiten vor.
  15. Bei disziplinarischen oder gravierenden pädagogischen Schwierigkeiten kann das Kind oder die/der Jugendliche nach vorheriger Rücksprache mit der/dem/den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
  16. Bei Leistungsveränderung durch höhere Gewalt, Streik usw. besteht kein Ersatzanspruch.
  17. Die Teilnahme an den jeweiligen Vorbesprechungen für unsere Freizeiten oder andere Angebote für Eltern und Kinder/Jugendliche wird ausdrücklich empfohlen. Es folgte eine Einladung zu den jeweiligen Veranstaltungen an die Teilnehmenden.
  18. Erklärung zur Erstellung und Nutzung von Foto-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen (Medienrechte)
    Gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erfragen wir vor der Erstellung und Nutzung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen die Erlaubnis bei der/dem/den Erziehungsberechtigten ab. Weitere Informationen: https://www.marburg.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-des-fachdienstes-jugendfoerderung-900001955-23001.html
  19. Datenschutz
    In Ergänzung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bitten wir Sie, die Informationen in Bezug auf die Datenerhebung und Einwilligungserklärung zur Erstellung und Nutzung von Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen zu beachten. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.marburg.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-des-fachdienstes-jugendfoerderung-900001955-23001.html
  20. Bei der Anmeldung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
    Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, die für die Teilnahme der/des Kindes/Jugendlichen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien und speziellen Bedürfnissen des/der Kindes/Jugendlichen. Der/die Erziehungsberechtigte(n) müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltungen die telefonische Erreichbarkeit sicher stellen. Im Notfall muss seine alternative Kontaktperson benannt werden, die im Bedarfsfall kontaktiert werden kann. Während der Teilnahme an den Angeboten der Jugendförderung/des Jugendbildungswerks wird die Aufsichtspflicht durch die verantwortlichen Betreuer*innen übernommen. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Veranstaltung.
  21. Sollten einzelne Bestimmungen der Anmelde- und Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Anmelde- und Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fehler und Irrtümer sind ebenso wie Programm und Preisänderungen vorbehalten!