Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks der Universitätsstadt Marburg

1. Anmeldung

Die Anmeldung für alle Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Die jeweiligen Anmeldefristen variieren und können der Anmeldeplattform oder unserer Homepage www.hausderjugend-marburg.de entnommen werden.

2. Teilnahmeberechtigung

Unsere Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen mit Erstwohnsitz in Marburg, die mindestens sechs Jahre alt sind.

3. Ferienbetreuungen

3.1 Zielgruppe

Unsere Ferienbetreuungsangebote richten sich an Kinder im Grundschulalter. Für Kinder, die eine Grundschule besuchen, die am Pakt für den Ganztag teilnimmt, sind pro Kind vier Betreuungswochen pro Jahr möglich – bei freien Plätzen gegebenenfalls auch mehr.

3.2 Veröffentlichung

Die Angebote werden im Schuljahres-Rhythmus veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils Ende Mai, spätestens am 1. Juni. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt auch der Anmeldezeitraum.

3.3 Vergabe der Plätze

Die erste Vergabe der Plätze in den Ferienangeboten erfolgt unmittelbar nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres. Aufgrund der zeitlichen Nähe werden die Herbstferien dabei bevorzugt bearbeitet. Die Vergabe erfolgt spätestens vier Wochen vor Beginn der Herbstferien. Die weiteren Ferien werden entsprechend nachfolgend bearbeitet.

3.4 Kriterien für die Platzvergabe

Die Vergabe der Ferienbetreuungsplätze erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Eingang der Anmeldung
  2. Rechtsanspruch ab 2026/2027 (Ganztagsförderungsgesetz – Ganztagsbetreuung)
  3. Besuch einer Grundschule im Pakt für den Ganztag (Marbach, Erich-Kästner-Schule, Waldschule Wehrda, Emil-von-Behring-Schule)
  4. Geschwisterkinder
  5. Inhaber*innen des MarburgPasses
  6. Alleinerziehend
  7. Beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig

Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, Fälle, bei denen sich Kinder in Maßnahmen des Jugendamts befinden, individuell zu behandeln.

3.5 Rücktritt und Stornierung

Die Abmeldung eines zugesagten Platzes muss in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen. Für die Ferienbetreuungen ist eine kostenfreie Abmeldung bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien möglich.

Die Abmeldefristen für die Ferienbetreuungen 2026/2027:

  • Herbstferien: 23.08.2026
  • Winterferien: 08.11.2026
  • Osterferien: 07.02.2027
  • Sommerferien: 16.05.2027

Eine Erstattung des Teilnahmebeitrags ist nur dann möglich, wenn uns eine Abmeldung in Textform (per Post oder E-Mail) sowie ein ärztliches Attest vorliegen und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.

4. Freizeiten und (Bildungs-)Fahrten in den Ferien

4.1 Veröffentlichung

Die Freizeiten und (Bildungs-)Fahrten werden zum Ende des Jahres (i.d.R. Anfang/Mitte Dezember) veröffentlicht. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt auch der Anmeldezeitraum.

4.2 Vergabe der Plätze

Die erste Vergabe der Plätze erfolgt:

  • Osterfreizeiten: bis zum 31. Januar
  • alle weiteren Freizeiten und (Bildungs-)Fahrten: bis zum 28. Februar

4.3 Kriterien für die Platzvergabe

Die Vergabe der Plätze bei Freizeiten erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Eingang der Anmeldung
  2. Geschwisterkinder
  3. Inhaber*innen des MarburgPasses
  4. Alleinerziehend
  5. Beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig
  6. Wohnsitz außerhalb Marburgs, sofern es freie Plätze gibt

Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, Fälle, bei denen sich Kinder und Jugendliche in Maßnahmen des Jugendamts befinden, individuell zu behandeln.

Überschreitet die Nachfrage das Platzangebot, behalten wir uns das Losprinzip vor. Zudem behalten wir uns das Recht vor, Plätze nach pädagogischen Gesichtspunkten zu vergeben. Dieses Verfahren gilt auch für die Vergabe von Wartelistenplätzen.

4.4 Rücktritt und Stornierung

Bei Abmeldung werden pauschalierte Stornokosten fällig.

Die Stornokosten werden pro Person nach den Prozentsätzen vom Teilnahmebeitrag berechnet und dies unabhängig von der Rechnungstellung und von einer eventuellen Warteliste.

Die Stornokosten erfolgen in folgenden Abstufungen:

  • Osterferien: 50 % ab 01.03., 100 % ab 15.03.
  • Sommerferien: 50 % ab 01.06., 100 % ab 15.06.
  • Herbstferien: 50 % ab 01.09., 100 % ab 15.09.
  • Winterferien: 50 % ab 01.11., 100 % ab 15.11.

Ein Attest berechtigt nicht zu einer kostenfreien Abmeldung von der gebuchten Freizeit oder (Bildungs-)Fahrten. Wir empfehlen ausdrücklich eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die Vergabe der Wartelistenplätze erfolgt ausschließlich durch den Fachdienst Jugendförderung.

5. Weitere Angebote der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks

(z.B. Ferienpass, Spielzeugbörse, Mädchencafé-Workshops, Kinderclub-Projekte, (Bildungs-)Fahrten außerhalb der Ferien

5.1 Veröffentlichung

(Kurs-)Angebote, Workshops, Projekte und (Bildungs-)Fahrten der Jugendförderung und des Jugendbildungswerk werden ganzjährig veröffentlicht und über die Homepage www.hausderjugend-marburg.de beworben.

5.2 Kriterien für die Platzvergabe

Die Vergabe der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Eingang der Anmeldung
  2. Geschwisterkinder
  3. Inhaber*innen des MarburgPasses
  4. Alleinerziehend
  5. Beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig
  6. Wohnsitz außerhalb Marburgs, sofern es freie Plätze gibt

Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, Fälle, bei denen sich Kinder und Jugendliche in Maßnahmen des Jugendamts befinden, individuell zu behandeln.

Überschreitet die Nachfrage das Platzangebot, behalten wir uns das Losprinzip vor. Zudem behalten wir uns das Recht vor, Plätze nach pädagogischen Gesichtspunkten zu vergeben. Dieses Verfahren gilt auch für die Vergabe von Wartelistenplätzen.

5.3 Rücktritt und Stornierungen

Wir bitten grundsätzlich um eine Abmeldung, damit Nachrücker*innen informiert werden können.

Eine kostenfreie Abmeldung ist bei Angeboten des Ferienpasses grundsätzlich nicht möglich.

Bei allen anderen Angeboten sind die Rücktritts- und Stornierungsfristen entsprechend der Homepage und den Zahlungsaufforderungen zu entnehmen oder beim Jugendbildungswerk und der Jugendförderung zu erfragen.

Bei allen Angeboten außer dem Ferienpass ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrags nur dann möglich, wenn uns eine Abmeldung in Textform (per Post oder E-Mail) sowie ein ärztliches Attest vorliegen und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.

Ein Attest berechtigt nicht zu einer kostenfreien Abmeldung von der gebuchten (Bildung-)Fahrten. Wir empfehlen ausdrücklich eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Wird eine Veranstaltung durch die Jugendförderung oder durch das Jugendbildungswerk abgesagt, z.B. aufgrund einer geringen Teilnehmendenzahl, wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag zurückgezahlt. Dazu fordern wir per E-Mail Ihre Bankverbindung an, damit der Betrag überwiesen werden kann. Eine Barauszahlung des Betrages ist nicht möglich.

6. Gemeinsame Bestimmungen für alle Angebote

6.1 Überschreitung der Anmeldezahl

Überschreitet die Anmeldezahl die Anzahl der Plätze, erstellen wir eine Warteliste. Wenn es möglich ist, bieten wir Ihnen eine Alternative an, welche möglicherweise einen anderen Standort einschließt.

6.2 Mindestteilnehmerzahl

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen. Sofern es möglich ist, bieten wir Ihnen eine Alternative an.

6.3 Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung mit allen Zahlungsinformationen vor Beginn der Angebote. Anträge auf Ermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Teilnahmebeitrags sind unter Nennung der MarburgPass-Nummer sofort mit der Anmeldung zu stellen. Alternativ ist ein Ermäßigungsantrag mit den notwendigen Unterlagen (z. B. vom Kreis-Job-Center) mit der Anmeldung einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen wird der volle Beitrag berechnet. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht nicht.

6.4 Rechtsanspruch

Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht (Ausnahme 3.4.b).

7. Versicherungsschutz

Ein ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht, Kranken-, Unfallversicherung) wird vorausgesetzt. Im Übrigen empfehlen wir für unsere Freizeiten und (Bildungs-)Fahrten Reisegepäck-, Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung inklusive Reiserücktransport. Diese sind von den Teilnehmenden selbst abzuschließen. Die entstehenden Kosten werden nicht übernommen. Wir bieten keine Zusatz-Haftpflichtversicherung an.

Wir empfehlen allen Teilnehmenden, die Bekleidung und mitgeführte Ausstattung einfach und zweckmäßig zu halten und diese mit dem vollständigen Namen des/der Teilnehmenden zu versehen. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter außerhalb oder über den bestehenden Versicherungsschutz hinaus besteht – insbesondere auch bei verloren gegangener Bekleidung und/oder Wertgegenständen – nicht.

8. Sicherheits- und Verhaltensregeln

Der oder die Erziehungsberechtigte(n) müssen während der gesamten Dauer des Angebots die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen.

Um eine entspannte und sichere Atmosphäre für alle Beteiligten und ein gemeinschaftliches und respektvolles Miteinander zu gewährleisten, ist es notwendig, dass sich das pädagogische Team auf die Einhaltung grundlegender, verbindlicher (Verhaltens-)Regeln durch die Kinder und Jugendliche verlassen kann. Dazu gehören insbesondere:

  • Befolgung von Anweisungen der Betreuer*innen, die der Sicherheit und dem Wohl aller dienen. Grundsätzlich ist immer auf die Sicherheit aller Rücksicht zu nehmen.
  • Der Betreuungsort bzw. das Gelände darf nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
  • Respektvoller Umgang miteinander sowie mit dem pädagogischen Team.
  • Keine diskriminierenden, rassistischen oder beleidigenden Äußerungen.
  • Verzicht auf jegliche Form von Gewalt (verbal, psychisch oder körperlich).
  • Fremdes Eigentum ist sorgsam zu behandeln und darf nicht mutwillig beschädigt oder entwendet werden.

Bei Missachtung dieser Verhaltensweisen werden wir mit den Eltern/Erziehungsberechtigten Rücksprache halten und entsprechende Maßnahmen vereinbaren bis hin zu einem evtl. Ausschluss von dem Angebot.

9. Höhere Gewalt

Bei Leistungsveränderung durch höhere Gewalt, Streik usw. besteht kein Ersatzanspruch.

10. Vorbesprechungen

Die Teilnahme an den jeweiligen Vorbesprechungen für unsere Freizeiten und (Bildungs-)Fahrten oder andere Angebote für Eltern und Kinder/Jugendliche wird ausdrücklich empfohlen. Es folgt eine Einladung zu den jeweiligen Veranstaltungen an die Teilnehmenden.

11. Erklärung zur Erstellung und Nutzung von Foto-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen (Medienrechte)

Gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erfragen wir vor der Erstellung und Nutzung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen die Erlaubnis bei der/dem/den Erziehungsberechtigten ab. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung des Fachdienstes Jugendförderung | Universitätsstadt Marburg

12. Datenschutz

In Ergänzung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bitten wir Sie, die Informationen in Bezug auf die Datenerhebung und Einwilligungserklärung zur Erstellung und Nutzung von Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen zu beachten. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter Datenschutzerklärung des Fachdienstes Jugendförderung | Universitätsstadt Marburg

13. Angaben bei Anmeldung

Bei der Anmeldung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, die für die Teilnahme der/des Kindes/Jugendlichen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien und speziellen Bedürfnissen des/der Kindes/Jugendlichen.

Der/die Erziehungsberechtigte(n) müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltungen die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Im Notfall muss eine alternative Kontaktperson benannt werden, die im Bedarfsfall kontaktiert werden kann.

Während der Teilnahme an den Angeboten der Jugendförderung/des Jugendbildungswerks wird die Aufsichtspflicht durch die verantwortlichen Betreuer*innen übernommen. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Veranstaltung.

14. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der Anmelde- und Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Anmelde- und Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fehler und Irrtümer sind ebenso wie Programm und Preisänderungen vorbehalten!