Anmelde- und Teilnahmebedingungen zu Freizeiten und Ferienbetreuungen

  1. Unsere Freizeiten, Ferienbetreuungen usw. sind vorrangig für Kinder und Ju­gendliche bestimmt, die ihren ersten Wohnsitz in Marburg haben und zum Betreuungszeitpunkt eine Schule besuchen.
  2. Die Belegungen richten sich nach den vorhandenen Plätzen für Jun­gen und Mädchen, nach der Altersten­denz jeder Maßnahme, nach päd­agogi­schen Ge­sichts­punkten, sozialen Kriterien und Härtefäl­len sowie nach dem Ein­gang der Anmel­dungen. Das gleiche gilt für das Verteilen von Wartelisten-Plätzen.
  3. Wir haben zwei erste Stichtage von Anmeldungen für
    • Ferienbetreuungen (und ggf. Oster-Freizeiten): 31. Januar
    • Freizeiten: Ende Februar Diese Anmeldungen werden gleichberechtigt behandelt. Die Vergabe der Plätze findet dann in einem ersten Auswahlverfahren statt. Wir behalten uns das Losprinzip vor.
  4. Anmeldungen sind aber grundsätzlich ganzjährig möglich! Wir vergeben die Plätze nach diesen Stichtagen in der Reihenfolge des Posteingangs. Für die Angebote (Betreuungen, Freizeiten) der Sommerferien behalten wir uns einen Anmeldestopp vor. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht!
  5. Anträge auf Teilnahmebeitragsermäßigung sollten sofort mit der Anmel­dung gestellt werden. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den von der Universitätsstadt Marburg zur Ver­fügung gestellten Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme-Ermäßi­gung besteht nicht!
  6. Rücktritt
    1. Rücktritt bei Freizeiten
      Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung fällig, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Teilnahmebeitrag berechnet, unabhängig von einer evtl. Warteliste:
      Osterferien: 50 % ab 01.03., 100 % ab 15.03.
      Sommerferien: 50 % ab 01.05., 100 % ab 15.06.
      Herbstferien: 50 % ab 01.09., 100 % ab 15.09.
      Winterferien: 50 % ab 01.11., 100 % ab 15.11. Ein Attest berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Freizeit! Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Für unsere Auslandsfreizeiten sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung inkl. Reiserücktransport abgeschlossen werden!
    2. Rücktritt bei Ferienbetreuungen
      Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. 100 % des Teilnahmebeitrages werden fällig:
      Osterferien: ab 01.03.
      Sommerferien: ab 01.05.
      Herbstferien: ab 01.09.
      Winterferien: ab 01.11. Dies ist unabhängig von einer evtl. Warteliste. Kann ein Kind krankheitsbedingt nicht an einer Ferienbetreuung teilnehmen, wird die Gebühr nach Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Wir bitten, evtl. Abmeldungen auch dann rechtzeitig vorzunehmen, wenn Sie wissen, dass Ihr Kind nicht mehr als zwei Tage in einer Woche an der Ferienbetreuung teilnehmen kann, um anderen Kindern auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen, deren Eltern vielleicht dringend darauf angewiesen sind. Nachrücker werden ausschließlich durch die Jugendförderung angefragt.
    3. Rücktritt bei allen sonstigen Angeboten
      Bei allen sonstigen Angeboten (z. B. Bandbörse, MC-Workshops, KC-Projekte, …) bitten wir grundsätzlich um rechtzeitige Abmeldung, falls ein Kind z. B. erkrankt, damit die Teamer*innennicht unnötig warten. Die TN-Gebühr kann nur erstattet werden, wenn uns eine schriftliche Abmeldung sowie ein ärztliches Attest vorliegen und die Veranstaltung noch nicht begonnen hatte.
  1. Versicherungen wie Reisegepäckversicherung, Reiserücktritt/-abbruchversicherung usw. sind von den Teilnehmenden selbst abzuschließen. Wir bieten keine Zusatz-Haftpflichtver­sicherung an.
    Wir empfehlen allen Teilnehmenden, die Bekleidung und mitge­führte Ausstat­tung einfach und zweckmäßig zu halten. Ein Haf­tungs­anspruch gegenüber dem Ver­anstalter außerhalb oder über den beste­henden Ver­siche­rungsschutz hinaus, besteht – insbesondere auch bei verloren gegangener Be­kleidung und/oder Wertgegenständen – nicht.
  2. Wir behalten uns Programmänderungen nach pädagogi­schen und or­gani­satorischen sowie haushaltsbedingten Notwendigkeiten vor. Bei disziplina­rischen oder gravierenden pädagogischen Schwierigkeiten kann das Kind oder die/der Jugendliche auf Ko­sten der Erziehungs­be­rechtigten nach Hause geschickt werden. Bei Leistungs­verände­rung durch höhere Ge­walt, Streik usw. besteht kein Er­satz­an­spruch.
  3. Die Teilnahme an den jeweiligen Vorbesprechungen ist für Eltern und Kinder/Jugendliche dringend notwendig.
  4. Veröffentlichung von Fotos
    Bei einigen Veranstaltungen der Jugendförderung werden Fotoaufnahmen von den Kindern/Jugendlichen gemacht. Die Jugendförderung Marburg benötigt hin und wieder Bilder für Veröffentlichungen beispielsweise auf ihrer Webseite (www.hausderjugend-marburg.de) oder für die Presse, z. B. die Schul- oder die Tageszeitung.
    Mit der Anmeldung des Kindes erklären sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bereit, dass Fotos von ihren Kindern veröffentlicht werden dürfen.
    Eltern oder Erziehungsberechtigte, die nicht einverstanden sind, dass Fotos von ihren Kindern veröffentlicht werden sollen, teilen dies bitte schriftlich der Jugendförderung mit.
    Aufgrund der Vielzahl an teilnehmenden Kindern und Jugendlichen bei allen Angeboten ist es der Jugendförderung Marburg leider nicht möglich, Fotos an die Kinder zu verteilen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Fehler und Irrtümer vorbehalten! Programm- und Preisänderungen ebenfalls vorbehalten.