Digitaler Impulsvortrag am Mi, 30.10.2024 von 9:00-13:00 Uhr für alle, die mehr über unsere Demokratie erfahren wollen
Seit 75 Jahren ist es die Verfassung Deutschlands und die Grundlage unserer Demokratie: das Grundgesetz. Im Grundgesetz sind die Grundrechte wie die grundlegenden Freiheits- und Gleichheitsrechte verankert, die Staatsorganisation geregelt sowie die Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit festgeschrieben.
Der kostenfreien, digitale Vortrag von Mattis Leson vom Verein Grundgesetz verstehen e.V. widmet sich über verschiedene Impulse dem Grundgesetz und gliedert sich in drei Teile: Vom Aufbau des Grundgesetzes ausgehend blickt der Vortrag auf die Freiheitsgrundrechte wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, um schließlich die Bundesrepublik Deutschland und Europa in den Fokus zu nehmen.
Der Referent Mattis Leson gehört zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Grundgesetz verstehen e.V. Dieser Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, das Grundgesetz einfach und verständlich zu erklären. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit… Alle sollten ihre Rechte kennen und verstehen, wie unser Staat, wie unsere Demokratie funktioniert.
Als Zielgruppe nimmt die Veranstaltung alle in den Blick, die mehr über unsere Demokratie erfahren oder ihr Wissen vertiefen wollen. Gezielt angesprochen sind Multiplikatoren und Tätige der politischen Bildungsarbeit mit jungen Menschen.
Der Impulsvortrag wird als Kooperationsveranstaltung des Jugendbildungswerk der Universitätsstadt Marburg, der Jugendförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie der LAG Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen durchgeführt.
Den Link zur Veranstaltung gibt es nach Anmeldung per Mail an Jugendbildungswerk@marburg-stadt.de. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Teile genauer vorgestellt:
Teil 1: Aufbau des Grundgesetzes –
Was wollen wir besprechen?
Das Grundgesetz ist in drei wesentliche Gebiete unterteilt. Die Präambel, die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und das Staatsorganisationsrecht (ab Art. 19 GG). Als Arbeitsgrundlage sollen alle drei Teile in ihren Grundzügen erklärt werden. Die Präambel wird als Rechtsquelle gerne vergessen, ist aber formaler Bestandteil des Grundgesetzes und damit rechtlich verbindlich. Sie kann bei der Auslegung anderer grundgesetzlicher Bestimmungen als Interpretationshilfe herangezogen werden.
Ihr kommt außerdem eine politische und integrative Funktion zu, denn sie soll das Selbstverständnis des „deutschen Volkes“ zum Ausdruck bringen. Die Grundrechte sind Grundlage von Freiheit und Gleichheit der deutschen Gesellschaft. Sie artikulieren in Art. 2 Abs. 1 GG den Grundgedanken, dass jede staatliche Einschränkung von Freiheit rechtfertigungsbedürftig ist. Gleichermaßen enthalten sie in Art. 3 Abs. 1 GG die Prämisse, dass jede staatliche Ungleichbehandlung einer Rechtfertigung bedarf. Die Regeln zur Staatsorganisation sind weitreichend. Sie enthalten beispielsweise Bestimmungen zur Bundestagswahl,
Bundesorganen oder zum Gesetzgebungsprozess. Am relevantesten sind die im Art. 20 GG aufgeführten
Staatsfundamentalregelung. Die fünf wesentlichen Staatsprinzipien bestimmen, wie unser Staat aufgebaut ist: Republikprinzip, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip. Sie prägen das Wesen unserer Demokratie.
Teil 2: Vertiefung Freiheitsgrundrechte
Was wollen wir besprechen?
Jede staatliche Beschränkung der Freiheit bedarf einer staatlichen Rechtfertigung. Dieser Gedanke eint alle Freiheitsgrundrechte der deutschen Verfassung. Er wird in den verschiedenen Schutzbereichen der einzelnen Grundrechte noch in sachlicher und persönlicher Hinsicht verfeinert. Es gilt daher zu verstehen, was beispielsweise eine Meinung oder eine Versammlung ist. Grundrechte regeln in erster Linie das Verhältnis vom Staat zum Bürger. Eine hitzige Diskussion oder ein gelöschter Tweet sind also keine Eingriffe in die Meinungsfreiheit, richtig? Die Frage nach staatlichen Eingriffen und der Reichweite von Grundrechten helfen Debatten zu versachlichen. Grundrechte schützen uns nicht grenzenlos. Der Staat schränkt sie täglich ein, oftmals fällt uns das gar nicht auf. Gradmaß für staatliches Handeln ist die Verhältnismäßigkeit. Anhand eines vierstufigen Verfahrens können staatliche Eingriffe auf ihre Verfassungswidrigkeit hin überprüft werden. Der Staat muss mit seinem Handeln einen i. legitimen Zweck verfolgen. Sein Handeln muss ii. geeignet und iii. erforderlich sein, um diesen Zweck zu erreichen. Letztlich wird iv. die Angemessenheit der Handlung überprüft. Diese Methode hilft eine Diskussion zu systematisieren. Sie ermächtigt staatliches Handeln aus staatlicher Perspektive nachzuvollziehen.
Teil 3: Bundesrepublik und Europäische Union
Was wollen wir besprechen?
„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit […]“ Diesen Auftrag enthält Art. 23 Abs. 1 GG. Deutschland trifft eine verfassungsrechtliche Pflicht sich im Rahmen der europäischen Integration aktiv zu beteiligen. Was beinhaltet diese Pflicht – aus deutscher (und aus europäischer) Perspektive?
Mit dem Vertrag von Lissabon wird aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Die Gründung markiert einen Meilenstein in einer bewegten europäischen Integrationsgeschichte. Sie enthält auch eine Vielzahl an Neuerungen in ihren Verträgen – dem europäischen Primärrecht. Der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union und die Europäische Grundrechtecharta bilden die Verfassung der neuen Institution. Wobei kann man bei einer supranationalen Gemeinschaft überhaupt von Verfassung sprechen? Der moderne Staat ist eine historisch gesehen noch junge Idee. Deutschland ist Staat. Das ist einleuchtend. Unsere europäischen Nachbarn sicher auch. Die Vereinten Nationen dagegen sicherlich nicht. Aber wie steht es um die Europäische Union? Ist der „Staatenverbund“ auf dem Weg zum Staat oder sogar schon da? Gilt die “Drei-Elemente-Lehre“ von Jellinek noch oder müssen wir Staatlichkeit neu diskutieren?
Veranstalter:
Der Impulsvortrag wird als Kooperationsveranstaltung des Jugendbildungswerk der Universitätsstadt Marburg, der Jugendförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie der LAG Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen durchgeführt.
Kosten:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldung:
Den Link zur Veranstaltung gibt es nach Anmeldung per Mail an Jugendbildungswerk@marburg-stadt.de
Nähere Informationen und Kontakt:
Friederike Könitz
Friederike Könitz
Tel.: 06421 201-1453
E-Mail: friederike.koenitz@marburg-stadt.de;
kijupa@marburg-stadt.de
Arbeitsbereiche:
Stellvertretende Fachdienstleitung, Teamleitung Jugendbildungswerk, Kinder- und Jugendparlament, Partizipation