Richtlinien zur Anerkennung und Förderung der Jugendarbeit in der Universitätsstadt Marburg

Richtlinien zur Anerkennung und Förderung der Jugendarbeit in der Universitätsstadt Marburg (in Verbindung zu Vereinbarungen zum Kinder- u. Jugendschutz)

Stadt Marburg, Richtlinien zur Anerkennung und Förderung der Jugendarbeit

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg hat  2015 die neue Fassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Marburg beschlossen, in der die Beiträge zur Förderung und Anerkennung aktualisiert wurden.

Im Wesentlichen wurde das Verfahren vereinfacht und die Beiträge zur Förderung angehoben, so dass wir hoffen, einen weiteren Impuls zu der guten Angebotsstruktur der Vereine und Verbände in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geben zu können.

Eine wichtige Neuerung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 2, 4 SGB VIII zum Bundeskinderschutzgesetz. Mit dieser Vereinbarung leisten Sie einen wertvollen präventiven Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung. Mit der gesetzlichen Vereinbarung, die zwischen dem Verein/Verband und dem Fachbereich Kinder, Jugend, Familie der Universitätsstadt Marburg als öffentlicher Träger geschlossen wird, verpflichten Sie sich unter anderem zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach den §§ 30 Abs. 5, 30 a Abs. 1, Bundeszentralregistergesetz, aller ehrenamtlich Tätigen. ein.

Die aktuellen Richtlinien sowie die Vereinbarung mit den Orientierungshilfen und hilfreichen Vorlagen stehen hier im Internet auf der Seite der Jugendförderung bereit (siehe Formulare und Downloads in der rechten Spalte) . Falls Sie ausdrücklich eine ausgedruckte Version benötigen melden Sie sich bitte bei

Nähere Informationen und Kontakt

Verena Becker

Frau Verena Becker
Tel. 06421 201-1452
oder senden Sie eine E-Mail an verena.becker@marburg-stadt.de.