Kinder- und Jugendangebote unter 3G-Regeln

3G – geimpft, genesen oder getestet

Am 5.12.2021 tritt die Coronavirus-Schutzverordnung mit 3G-Regeln vom 24.11.2021 in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit.

Bei allen Angeboten der Jugendförderung und des Jugendbildungswerks in Innenräumen mit bis zu 50 Personen gilt der 3G-Nachweis und die medizinischer Maskenpflicht.

Bei allen Angeboten im Freien mit bis 50 Personen gilt der 3G-Nachweis und die medizinische Maskenpflicht entfällt, wenn die Abstände eingehalten werden.

Wichtig! Als Nachweis gilt auch das regelmäßig geführte Testheft für Schüler*innen.

Wir bitten alle Kinder und Jugendliche ihre 3G-Nachweise zu den Angeboten mitzubringen. Ohne einen entsprechenden Nachweis können wir keine Teilnahme an den Angeboten ermöglichen.

Nähere Informationen und Kontakt:

Friederike Könitz

Friederike Könitz
Tel.: 06421 201-1453
E-Mail: friederike.koenitz@marburg-stadt.de;
kijupa@marburg-stadt.de
Arbeitsbereiche:
Stellvertretende Fachdienstleitung, Teamleitung Jugendbildungswerk, Kinder- und Jugendparlament, Partizipation